Unsere Fachleute sind Ihre erste Anlaufstelle nach einem Kfz-Schaden.
Wir unterstützen Sie mit unserem Kfz-Sachverständigenbüro in Neufahrn in Niederbayern
bei der Abwicklung des Schadens mit Rat und Tat und freuen uns,
wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
DIENSTLEISTUNG
Unsere Expertise reicht weit zurück – bis in das Jahr 1964.
Wir erstellen für Sie zuverlässig, unabhängig und erfahren:
- Schadengutachten
- Unfallgutachten
- Kfz-Kasko- und Haftpflichtschäden
- Kurzgutachten
- Wertgutachten/Fahrzeugbewertungen
- Prüfung von Lackschäden
- Vorschadenuntersuchungen
- Rechnungsprüfungen
- Nutzungsausfall- und Wertminderungsberechnungen
- Beweissicherungsgutachten
- technische Gutachten
- Prüfung von Motor-, Getriebe- und Aggregateschäden
- Oldtimerbewertung
- Fahrzeuguntersuchungen nach einer Reparatur
Was passiert bei einem Kfz-Schadengutachten oder einem Unfallgutachten?
Für ein Kfz-Schadengutachten oder ein Unfallgutachten haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall das Recht, sich an einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu wenden. Um die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen, erstellen wir Ihnen ein qualifiziertes, neutrales Gutachten über Ihren Fahrzeugschaden, das der Beweissicherung dient. Zudem ist es die Grundlage der Schadenregulierung.
Im Einzelnen ermitteln wir folgende Werte – abhängig vom jeweiligen Gutachten:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Nutzungsausfallberechnung
- Vorhaltekosten
- Die Dauer der Reparatur
- Den Weg der Reparatur
- Wiederbeschaffungsdauer
Die Schadensbegutachtung erfolgt in der Schätzstelle oder bei Ihnen vor Ort und auch am Standort des Fahrzeuges. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zur Schadensabrechnung weiter.
Wann benötigen Sie ein Kurzgutachten?
Ein neutrales Kurzgutachten dient der Beweissicherung. Bei Unfallschäden unter circa 750 Euro Schadenhöhe spricht man von einem Klein- oder Bagatellschaden, hier ist ein Kurzgutachten sinnvoll. Oft rät Ihnen die gegnerische Versicherung aus Gründen der Kostenersparnis, einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt erstellen zu lassen. Kostenvoranschläge einer Werkstatt haben vor Gericht jedoch keinerlei Beweissicherungsfunktion und enthalten weder eine Beurteilung der Wertminderung noch eine detaillierte Schadenbeschreibung. Bei der Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden oder doch um einen weitaus höheren Unfallschaden handelt, helfen wir Ihnen gerne vor Ort.
Wann benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?
Eine Reparaturbestätigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Ihr Fahrzeug in Eigenregie instand gesetzt wird oder als Nachweis über die Reparatur. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in unserer Schätzstelle in repariertem Zustand und bestätigen Ihnen abhängig von der Qualität der Reparaturausführung die Instandsetzung Ihres Fahrzeugs. Mit der Bestätigung können Sie die Nutzungsentschädigung (pro Ausfalltag) geltend machen und so die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung abschließen.
Wann benötigen Sie ein Wertgutachten oder eine Fahrzeugbewertung?
Ein Wertgutachten oder eine Fahrzeugbewertung sollten Sie bei Verkauf oder Kaufinteresse eines gebrauchten Fahrzeugs erstellen lassen. Den hier ist die genaue Wertermittlung oft unerlässlich, um Differenzen zu vermeiden. Je nach Auftrag wird der Einkaufswert, der Verkaufswert, der Wiederbeschaffungswert oder der Zeitwert ermittelt. Dabei beziehen wir Sonderausstattungen oder technische Um- und Anbauten mit ein, ebenso wie Wertminderungen aus Vorschäden und notwendige oder durchgeführte Reparaturen.
Die Gründe einer Fahrzeugbewertung:
- Verkauf
- Kaufinteresse
- Entnahme, Aus- oder Übernahme in das Firmenkapital (für das Finanzamt)
- Feststellung der Versicherungshöhe
- Um den aktuellen Wert zu ermitteln
Wir erstellen Wertgutachten oder Fahrzeugbewertungen für
- Kfz und Pkw aller Art
- Motorräder
- Pkw- und Kfz-Anhänger
- Wohnwagen
- Wohnmobile
- Traktoren
- Oldtimer
- Youngtimer
Wann wird eine Lackschichtmessung vorgenommen?
Die Lackschichtmessung ist die wichtigste Messung im Bereich der Kraftfahrzeugbewertung und Unfallfeststellung. Durch die modernen Lackierungen beträgt die Lackschicht je nach Art des Lacks nur noch circa 80 bis 140 Mikrometer. Bei einer Unfalllackierung mit oder ohne Spachtelauftrag oder einer Nachlackierung ergeben sich höhere Werte, die wir feststellen und dokumentieren.
Unsere Leistungen rund um die Lackschichtmessung:
- Wir messen die Lackschichtdicke mit einem Präzisions-Mess-System an Stahl- und Aluminiumkarosserien
- Sie erhalten eine tabellarische Auswertung der Schichtdicken-Messwerte
- Sie erhalten eine schematische Darstellung des Kraftfahrzeugtyps
- Wir ermitteln Daten in einem hohen Messbereich von bis zu 5 Millimeter
- Nachweis über Unfallinstandsetzung sowie Nachlackierung
Wir messen die Dicke der Lackschicht an mehreren Punkten am Fahrzeug: Nutzen Sie unsere Basis-Messung mit drei Messpunkten pro Bauteil oder die Intensiv-Messung mit sechs Messpunkten pro Fahrzeugbauteil.
Ihre Vorteile der Lackschichtmessung:
- Im Gebrauchtwagenverkauf zur Absicherung späterer Forderungen durch angebliche Vorschäden bzw. Lackierungen am Fahrzeug
- Im Gebrauchtwagenverkauf als zusätzlichen Service für Ihren Kunden
- Zum Nachweis vor Gericht
Das Team in unserem Kfz-Sachverständigenbüro
DAS
Das Team in unserem Kfz-Sachverständigenbüro
Unser Team von Kfz-Sachverständigen und weiteren Spezialisten ist stets für Ihre Fragen, Wünsche und Anliegen da. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, Ihre Anliegen gegenüber Werkstätten und Versicherungen durchzusetzen. Dafür stehen wir mit all unserem Wissen zu Ihrer Verfügung!
Lassen Sie sich in unserem Kfz-Sachverständigenbüro in Neufahrn in Niederbayern beraten, denn guter Service steht bei uns an erster Stelle!
Mario Fischer (Geschäftsführer)
KFZ Gutachter
Franz Weikl
Karosseriebau-Meister
KONTAKT
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf...
Möchten Sie mit uns in Kontakt treten, dann rufen Sie uns gerne jederzeit an oder schicken uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Fischer & Partner GmbH
Goldbachstr. 35
84088 Neufahrn i.NB
Telefon: 08773 – 343
Telefax: 08773 -1647
E-Mail: info@kfz-sv-fischer.de
Web: www.kfz-sv-fischer.de